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KHEntgG

Inhaltsübersicht

Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen

Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Krankenhausleistungen
Abschnitt 2
 Vergütung der Krankenhausleistungen
§ 3Grundlagen
§ 4Vereinbarung eines Erlösbudgets
§ 4aErmittlung eines Erlösvolumens für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen
§ 5Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen
§ 6Vereinbarung sonstiger Entgelte
§ 6aVereinbarung eines Pflegebudgets
§ 6bVergütung eines Vorhaltebudgets
§ 6cVergütung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen
Abschnitt 3
 Entgeltarten und Abrechnung
§ 7Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen
§ 8Berechnung der Entgelte
Abschnitt 4
 Vereinbarungsverfahren
§ 9Vereinbarung auf Bundesebene
§ 10Vereinbarung auf Landesebene, Verordnungsermächtigung
§ 11Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus
§ 12Vorläufige Vereinbarung
§ 13Schiedsstelle
§ 14Genehmigung
§ 15Laufzeit
Abschnitt 5
 Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistungen
§ 16(weggefallen)
§ 17Wahlleistungen
§ 18Belegärzte
§ 19Kostenerstattung der Ärzte
Abschnitt 6
 Sonstige Vorschriften
§ 20Zuständigkeit der Krankenkassen auf Landesebene
§ 21Übermittlung und Nutzung von Daten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 24.7.2026 I Nr. 228

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR142200002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2277fed6a5b0584da84c3df1d381335b8b7286b26192a66cd09e8f77ec1f4e6c

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