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KflDiAusbV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2001 +++)

Überschrift: IdF d. Art. 2 Nr. 1 V v. 4.7.2007 I 1252 mWv 1.8.2007

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 24.5.2016 I 1190

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR126200001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2936e29bfcabcabf3b938eab60bd61b9df99347c5ac93d7633def425751c6da5

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