KEPKfmAusbV
§ 9Abschlussprüfung
- 1.
- Leistungserstellung im Kurier-, Express- und Postdienst,
- 2.
- Vertrieb und kaufmännische Steuerung,
- 3.
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
- 4.
- Fallbezogenes Fachgespräch.
- 1.
- im Prüfungsbereich Leistungserstellung im Kurier-, Express- und Postdienst:In höchstens 150 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebieten
- a)
- Annahme, Abholung und Zustellung von Sendungen,
- b)
- Disposition und Umschlag,
- c)
- Personal- und Transportmitteleinsatz
bearbeiten und dabei zeigen, dass er Betriebsabläufe organisieren, steuern und kontrollieren, Problemstellungen analysieren und Lösungsmöglichkeiten entwickeln, logistische Abläufe planen und dabei qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen, rechtliche Rahmenbedingungen sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz berücksichtigen kann; - 2.
- im Prüfungsbereich Vertrieb und kaufmännische Steuerung:In höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebieten
- a)
- Marketing und Verkauf,
- b)
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
bearbeiten und dabei zeigen, dass er Angebote erstellen, Dienstleistungsangebote vermarkten, Problemstellungen analysieren, Lösungsmöglichkeiten markt- und kundenorientiert entwickeln, kaufmännische Zusammenhänge berücksichtigen und Ergebnisse bewerten kann; - 3.
- im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:In höchstens 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen kann;
- 4.
- im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch:Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus dem Gebiet Steuerung und Kontrolle der Sendungsabwicklung zeigen, dass er betriebspraktische Aufgaben lösen, wirtschaftliche, organisatorische, technische und rechtliche Zusammenhänge beachten sowie Gespräche adressatengerecht und situationsbezogen führen kann. Bei der Aufgabenstellung ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist für die von ihm gewählte Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten zu gewähren. Das Fachgespräch soll höchstens 20 Minuten dauern.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR087000005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 61c64a25d6e4d8377347e87d6e757281e1b8ca361ae756b493fa379b108a44fc