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Allgemeine Hinweise

Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 27.10.1994 +++)

Das Abkommen ist gem. Art. 3 Abs. 2 iVm Bek. v. 17.2.1997 II 728 mWv 11.7.1995 in Kraft getreten
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR354220994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4bdd142c147d9eca88fdb634b7d939260c20f83ed6447ec82a14a32b5518d802

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