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KAGG/GewOErgG

Art 7

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften und der Gewerbeordnung

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf seine Verkündung folgenden vierten Monats in Kraft, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen.
(2) u. (3)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009929969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 70d131d83dd397df00e942542df37634ba0453ae379d817af43b7d918e9196ad

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