KAGB
§ 74Zahlung und Lieferung
- 1.
- den Kaufpreis aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen des inländischen OGAW,
- 2.
- die anfallenden Erträge,
- 3.
- Entgelte für Wertpapier-Darlehen und
- 4.
- den Optionspreis, den ein Dritter für das ihm eingeräumte Optionsrecht zahlt, sowie
- 5.
- sonstige dem inländischen OGAW zustehende Geldbeträge.
- 1.
- die Bezahlung des Kaufpreises beim Erwerb von Wertpapieren oder sonstigen Vermögensgegenständen, die Leistung und Rückgewähr von Sicherheiten für Derivate, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte, Zahlungen von Transaktionskosten und sonstigen Gebühren sowie die Begleichung sonstiger durch die Verwaltung des inländischen OGAW bedingter Verpflichtungen,
- 2.
- die Lieferung beim Verkauf von Vermögensgegenständen sowie die Lieferung bei der darlehensweisen Übertragung von Wertpapieren sowie etwaiger weiterer Lieferpflichten,
- 3.
- die Ausschüttung der Gewinnanteile an die Anleger.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 9.4.2026 I Nr. 97
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR198110013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4157518584a8811fee7c9614ca53cba81ecd97e6d35a60aa74edeab4965b1b4e