KaFbMstrV
§ 4Meisterprüfungsprojekt
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
- 1.
- eine Aufgabe im Bereich der Karosserieinstandhaltungstechnik, bestehend aus folgenden Arbeiten:
- a)
- Planungsarbeiten:
- aa)
- Schäden an Karosserie und Fahrwerk analysieren,
- bb)
- eine rechnergestützte Schadenskalkulation erstellen, Instandsetzungsalternativen beurteilen und den Instandsetzungsweg unter Beachtung des Schadensumfangs bestimmen und begründen sowie
- cc)
- einen Arbeitsplan erstellen,
- b)
- im Rahmen der Durchführungsarbeiten auf der Grundlage der Planungsarbeiten nach Buchstabe a
- aa)
- eine Karosserie und ein Fahrwerk vermessen,
- bb)
- eine Karosserie oder Teile davon instand setzen,
- cc)
- das vermessene Fahrwerk instand setzen sowie
- dd)
- einen Teilersatz anfertigen und
- c)
- im Rahmen der Kontroll- und Dokumentationsarbeiten auf der Grundlage der Durchführungsarbeiten nach Buchstabe b
- aa)
- Prüfergebnisse protokollieren und auswerten sowie
- bb)
- abschließende Kontrollen durchführen und Ergebnisse bewerten,
- 2.
- eine Aufgabe im Bereich der Karosserie- und Fahrzeugbautechnik, bestehend aus folgenden Arbeiten:
- a)
- Planungsarbeiten:
- aa)
- ein Bauteil einer Fahrwerksbaugruppe, einer Karosseriebaugruppe oder einer Fahrzeugbaugruppe rechnergestützt entwerfen, planen, konstruieren und gestalten,
- bb)
- eine rechnergestützte Angebotskalkulation erarbeiten sowie
- cc)
- einen Arbeitsplan erarbeiten,
- b)
- im Rahmen der Durchführungsarbeiten auf der Grundlage der Planungsarbeiten nach Buchstabe a ein Fahrwerkbauteil, ein Karosseriebauteil oder ein Fahrzeugbauteil herstellen und
- c)
- im Rahmen der Kontroll- und Dokumentationsarbeiten auf der Grundlage der Durchführungsarbeiten nach Buchstabe b
- aa)
- Kontrollen am hergestellten Fahrwerkbauteil, Karosseriebauteil oder Fahrzeugbauteil durchführen,
- bb)
- Prüfprotokolle erstellen sowie
- cc)
- Ergebnisse bewerten oder
- 3.
- eine Aufgabe im Bereich der Caravan- und Reisemobiltechnik, bestehend aus folgenden Arbeiten:
- a)
- Planungsarbeiten:
- aa)
- Schäden an einem Caravan oder an einem Reisemobil, jeweils mit Sandwichplattenaufbau, analysieren,
- bb)
- eine rechnergestützte Schadenskalkulation erstellen, Instandsetzungsalternativen beurteilen und den Instandsetzungsweg unter Beachtung des Schadensumfangs bestimmen und begründen sowie
- cc)
- einen Arbeitsplan erstellen,
- b)
- im Rahmen der Durchführungsarbeiten auf der Grundlage der Planungsarbeiten nach Buchstabe a
- aa)
- ein Caravan oder ein Reisemobil, jeweils mit Sandwichplattenaufbau, oder Teile davon instand setzen sowie
- bb)
- eine Flüssiggasanlage oder Teile davon außerbetrieb nehmen, instand setzen, prüfen und wieder in Betrieb nehmen und
- c)
- im Rahmen der Kontroll- und Dokumentationsarbeiten auf der Grundlage der Durchführungsarbeiten nach Buchstabe b
- aa)
- Kontrollen durchführen,
- bb)
- Prüfprotokolle erstellen und
- cc)
- Ergebnisse bewerten.
- 1.
- die Planungsarbeiten anhand der Planungsunterlagen, bestehend aus einer rechnergestützten Schadenskalkulation, der Beurteilung der Instandsetzungsalternativen, der Begründung des Instandsetzungsweges und einem Arbeitsplan, mit 30 Prozent,
- 2.
- die Durchführungsarbeiten, bestehend aus Instandsetzung, Vermessungen der Karosserie und des Fahrwerks, mit 60 Prozent,
- 3.
- die Kontroll- und die Dokumentationsarbeiten anhand der Dokumentationsunterlagen, bestehend aus den Prüfprotokollen und der Bewertung der Ergebnisse, mit 10 Prozent.
- 1.
- die Planungsarbeiten anhand der Planungsunterlagen, bestehend aus Entwurf, Planung, Konstruktion und Angebotskalkulation sowie des Arbeitsplans, mit 30 Prozent,
- 2.
- die Durchführungsarbeiten des Meisterprüfungsprojekts anhand des angefertigten Fahrwerks-, Karosserie- oder Fahrzeugbauteils mit 60 Prozent,
- 3.
- die Kontroll- und Dokumentationsarbeiten anhand der Dokumentationsunterlagen, bestehend aus den Prüfprotokollen sowie der Bewertung der Ergebnisse, mit 10 Prozent.
- 1.
- die Planungsarbeiten anhand der Planungsunterlagen, bestehend aus einer rechnergestützten Schadenskalkulation, der Beurteilung der Instandsetzungsalternativen, der Begründung des Instandsetzungsweges und einem Arbeitsplan, mit 30 Prozent,
- 2.
- die Durchführungsarbeiten, bestehend aus Instandsetzung des Caravans oder des Reisemobils und der Flüssiggasanlage, mit 60 Prozent,
- 3.
- die Kontroll- und die Dokumentationsarbeiten anhand der Dokumentationsunterlagen, bestehend aus den Prüfprotokollen und der Bewertung der Ergebnisse, mit 10 Prozent.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.3.2025 I Nr. 79
Sonst: Ersetzt V 7110-3-153 v. 8.5.2003 I 668 (KaFbMstrV 2003)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR283600019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f489ef6b8fbb33f17df0b05eb7e88a1995397a940e64aad4fe7f770a1879c523