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KüchMeistPrV

§ 7Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin

Die "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen" sind durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 24 V v. 9.12.2019 I 2153

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR156000003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b86ecd0ca809ccb494634ee14aec9d3a694eb1a0b116e60e111f3bc5d2c71c48

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