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JVEG

Inhaltsübersicht

Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten

Abschnitt 1
  Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte
§ 2Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung
§ 3Vorschuss
§ 4Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde
§ 4aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 4bElektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 4cRechtsbehelfsbelehrung
Abschnitt 2
  Gemeinsame Vorschriften
§ 5Fahrtkostenersatz
§ 6Entschädigung für Aufwand
§ 7Ersatz für sonstige Aufwendungen
Abschnitt 3
 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
§ 8Grundsatz der Vergütung
§ 8aWegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs
§ 9Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher
§ 10Honorar für besondere Leistungen
§ 11Honorar für Übersetzer
§ 12Ersatz für besondere Aufwendungen
§ 13Besondere Vergütung
§ 14Vereinbarung der Vergütung
Abschnitt 4
 Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
§ 15Grundsatz der Entschädigung
§ 16Entschädigung für Zeitversäumnis
§ 17Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
§ 18Entschädigung für Verdienstausfall
Abschnitt 5
  Entschädigung von Zeugen und Dritten
§ 19Grundsatz der Entschädigung
§ 20Entschädigung für Zeitversäumnis
§ 21Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
§ 22Entschädigung für Verdienstausfall
§ 23Entschädigung Dritter
Abschnitt 6
  Schlussvorschriften
§ 24Übergangsvorschrift
§ 25Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
   
Anlage 1(zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
Anlage 2(zu § 10 Absatz 1 Satz 1)
Anlage 3(zu § 23 Absatz 1)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 8.12.2025 I Nr. 318

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR077600004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e79f404cd18b3e577a4f093f4605fbe8f3149f32dc5769c97ecf86476a0e799c

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