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JurAusbRefG

(XXXX) Art 1 und 2

Gesetz zur Reform der Juristenausbildung

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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR259200002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 16ee6d3571da376b061a6f52d60cadee94a613e1738fd8c793fc0d0e1b2259ff

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