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JohOrdenNFErl 1994

(XXXX)

Erlaß über die Genehmigung der Neufassung der Satzung des Johanniterordens

Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, genannt der Johanniterorden, hat eine Neufassung ihrer Satzung beschlossen.
Nach Artikel 4 des Zweiten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-5, veröffentlichten bereinigten Fassung genehmige ich die Neufassung der Satzung. Die Neufassung wird vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Bundespräsident
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR095400994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7defe476f1514fd53480fc13f267871b9804512a256905c1fb23aa9d3df6b05e

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