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Erlaß über die Genehmigung der Neufassung der Satzung des Johanniterordens
Nach Artikel 4 des Zweiten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 15. Juni 1959 (Bundesgesetzblatt I S. 293) genehmige ich die Neufassung der Satzung. Die Neufassung wird vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR015430971
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8e1e9d6802c2eb385735707fceaecfb43f7c31b4ec9c492eb4eda534df14cedf