Zum Gesetzesinhalt

IVD-AMG-V

§ 2

Verordnung zur Ausdehnung der Vorschriften über die Zulassung und staatliche Chargenprüfung auf Tests zur In-vitro-Diagnostik nach dem Arzneimittelgesetz

Für die Zulassung und staatliche Chargenprüfung von Tests zur In-vitro-Diagnostik nach § 1 ist das Paul-Ehrlich-Institut zuständig.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR074600000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7c7f8c9868f86b2be705eaf10a118b38aaf4c7626144b6ca530cce782444a3e9

XML-Quelle beim Herausgeber