ISAusbV 1997
§ 11Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin
Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie
- 1.
- als Prüfungsstücke:
- a)
- Dämmen eines Rohrbogens und eines Rohrabzweiges mit zwei Lagen Hartschaumschalen und
- b)
- Fertigen eines Formteiles mit mindestens drei verschiedenen Abwicklungen, insbesondere Rohrbogen, Abzweigung, Trichter, Übergangsstücke, Formkappe, Hosenstück;
- 2.
- als Arbeitsprobe:Dämmen eines Rohrbogens und eines Rohrabzweiges mit Mineralfasermatten und nichtmetallischer Ummantelung.
- 1.
- im Prüfungsfach Technologie:
- a)
- Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
- b)
- Werk- und Hilfsstoffe,
- c)
- Handelsformen, Herstellung, Eigenschaften und Anwendung von Dämmstoffen,
- d)
- Grundlagen der Wärme-, Kälte- und Schalltechnik sowie des Brandschutzes
- e)
- Aufgaben von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen,
- f)
- Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen sowie von Brandschutzabschlüssen,
- g)
- Unterkonstruktionen,
- h)
- Ummanteln von Dämmungen,
- i)
- Dampfbremsen,
- k)
- Kühlzellen und Kühlräume,
- l)
- Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Geräten,
- m)
- Qualitätssicherung;
- 2.
- im Prüfungsfach Technische Mathematik:
- a)
- Berechnen des Werkstoffbedarfs unter Berücksichtigung von Verschnitt und Bruch,
- b)
- Massenberechnungen,
- c)
- wärmetechnische Berechnungen,
- d)
- Aufmaß und Abrechnen von Dämmarbeiten;
- 3.
- im Prüfungsfach Technisches Zeichnen:
- a)
- Skizzen, Zeichnungen, Stücklisten, Normen,
- b)
- isometrische Darstellungen von Rohrleitungen,
- c)
- Aufriß und Abwicklungen von zusammengesetzten Formteilen;
- 4.
- im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge in der Berufs- und Arbeitswelt.
| 1. | im Prüfungsfach Technologie | 120 Minuten, |
| 2. | im Prüfungsfach Technische Mathematik | 90 Minuten, |
| 3. | im Prüfungsfach Technisches Zeichnen | 90 Minuten, |
| 4. | im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten. |
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR021700997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3b8cb50b47b285d1bd789b94f37818145c8429761d72667e66924fc053ec7f5a