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InvZulG2005DV

Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 2 Satz 4 des Investitionszulagengesetzes 2005

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR248400005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 95a6263d85f1bd6b46c27d06a64d22ec9d5647581615ba8bbd225a85d34ab775

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