Investitionshilfegesetz im Sinne dieses Gesetzes ist das Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft vom 7. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 7) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft vom 22. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 585), des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft vom 30. März 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 107), des Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Förderung des Kapitalmarkts vom 15. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 190), des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung der Haushaltsführung vom 24. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 413) und des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft vom 19. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 437).
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