Zum Gesetzesinhalt

IntZLuftAbkProtG

Art 1

Gesetz zu dem Protokoll vom 10. Mai 1984 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (9. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt)

Dem in Montreal am 10. Mai 1984 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. 1956 II S. 411), zuletzt geändert durch das Protokoll vom 16. Oktober 1974 (BGBl. 1983 II S. 763), wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR021020996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d5c26c40a16d3f8cab0011b42363b70f1f2d0782dbf4369e16a5956ad5d6469

XML-Quelle beim Herausgeber