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IntSchSiHerkStBestV

§ 2Inkrafttreten

Verordnung zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz

Diese Verordnung tritt am 2. Februar 2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0130A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 534e8a2beb0071c432583d482e79debc1924edc0f0cf8ac92ac3b4c39ec90c13

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