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IntKonnBek 1999

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 13.9.1999 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR191510999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f2271a87a351bbbe589386b4c47052d463c45fd0e6f53b524bd9fc5e539df56a

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