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IntKonnBek 1996

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 13. 6.1996 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR079110996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e265299504471eb6987cbc49712cb6aa0ff7973ccecfbdadbe6c381831ef7608

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