Zum Gesetzesinhalt

IntKonnBek 1994

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 3.11.1994 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR318000994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8ce6e3835b9a612bc4b1328b5011f48b0fa43d817bbca58f7dc0971f8aa43e52

XML-Quelle beim Herausgeber