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INTERSPUTNIKG

Art 1

Gesetz zu dem Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" und zu dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in dieses Abkommen

Dem Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in das Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" und dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in das Abkommen über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" wird zugestimmt. Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch durch Art. 458 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR234620998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 646a20a53957387401a6f442a16213578dc23457e0c82d5cda67db2133f32888

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