InstallateurHeizungsbauerMstrV
§ 6Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II
- 1.
- Sicherheits- und Instandhaltungstechnik,
- 2.
- Anlagentechnik,
- 3.
- Auftragsabwicklung,
- 4.
- Betriebsführung und Betriebsorganisation.
- 1.
- Sicherheits- und InstandhaltungstechnikDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben und Probleme aus der Sicherheits- und Instandhaltungstechnik unter dem Aspekt einer gefährdungsbezogenen Vorsorge, insbesondere unter Berücksichtigung von Sicherheit und Hygiene zu lösen. Bei der Aufgabenstellung können die nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Lösungen für Aufgabenstellungen bei Gas- und Abgasanlagen, insbesondere bei Sicherheitsarmaturen in Leitungen und an Geräten, bei der Gebrauchsfähigkeit der Anlage und bei der Zufuhr von Verbrennungsluft erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- b)
- Lösungen für Aufgabenstellungen bei Trinkwasser-, Nichttrinkwasser- und Entwässerungsanlagen, insbesondere Rückhalten schädlicher Stoffe sowie Dichtheitsprüfung und Absicherung der Einlaufstellen unterhalb der Rückstauebene erarbeiten, bewerten und korrigieren;
- 2.
- AnlagentechnikDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben und Probleme sowie instandhaltungstechnische Lösungen aus der Anlagen- und Gebäudesystemtechnik unter Beachtung wirtschaftlicher, technologischer, ökologischer und hygienischer Aspekte in einem Installations- und Heizungsbauerbetrieb zu bearbeiten. Er soll anlagen- und einrichtungstechnische Sachverhalte beurteilen und beschreiben. Bei der Aufgabenstellung sollen jeweils mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Lösungen für Aufgabenstellungen aus den Bereichen Aufbau und Funktion von Ver- und Entsorgungsanlagen für Gas, Wasser, Luft, Wärme, sonstige Energien und Medien sowie sanitäre Einrichtungen, deren Bauteile und Baugruppen, insbesondere aus den Bereichen gasbefeuerte Wärmeerzeugungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- b)
- Lösungen für Aufgabenstellungen im Bereich der System-, Steuerungs- und Regelungstechnik erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- c)
- Arten und Eigenschaften von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen beurteilen und Verwendungszwecken zuordnen,
- d)
- Probleme der Materialbe- und -verarbeitung sowie der Verbindungstechniken beschreiben, Lösungen erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- e)
- technische und physikalische Größen, Rohrleitungen und Kanäle sowie die Auslegung von Anlagenkomponenten berechnen,
- f)
- Verfahren, Prüf- und Messtechniken von Funktionsprüfungen insbesondere des hydraulischen Abgleichs einschließlich der Fehlersuche auswählen und beurteilen;
- 3.
- AuftragsabwicklungDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, bei der Auftragsabwicklung die ablaufbezogenen Maßnahmen, die für den technischen und wirtschaftlichen Erfolg in einem Installateur- und Heizungsbauerbetrieb notwendig sind, kundenorientiert einzuleiten und abzuschließen. Bei der Aufgabenstellung sollen jeweils mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Auftragsabwicklungsprozesse planen,
- b)
- unter Berücksichtigung der Montagetechnik, des Einsatzes von Material, Geräten und Personal Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und Organisation bewerten,
- c)
- qualitätssichernde Aspekte bei der Auftragsannahme und bei der Umsetzung von Aufträgen in das innerbetriebliche Informationssystem beschreiben,
- d)
- technische Arbeitspläne erarbeiten, bewerten und korrigieren, auch unter Anwendung von elektronischen Datenverarbeitungssystemen,
- e)
- Unteraufträge vergeben und kontrollieren,
- f)
- Schadensaufnahme an gebäudetechnischen Anlagen und deren Komponenten darstellen, Instandsetzungsalternativen vorschlagen und die erforderliche Abwicklung festlegen; Vor- und Nachkalkulation durchführen;
- 4.
- Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Installateur- und Heizungsbauerbetrieb wahrzunehmen. Bei der Aufgabenstellung sollen jeweils mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
- Personalentwicklungs- und -führungskonzepte entwerfen und umsetzen,
- c)
- Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden entwerfen,
- d)
- Informations- und Kommunikationssysteme in Bezug auf ihre betriebliche Einsatzmöglichkeiten beurteilen,
- e)
- betriebliches Qualitätsmanagement planen und darstellen,
- f)
- berufsbezogene gesetzliche Vorschriften und anerkannte Regeln der Technik anwenden,
- g)
- die Haftung bei der Erstellung und Instandhaltung von Anlagen sowie bei Dienstleistungen beurteilen,
- h)
- Erfordernisse der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes darstellen; Gefahrenpotentiale beurteilen sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und -beseitigung festlegen,
- i)
- Betriebs- und Lagerausstattung sowie Logistik planen und darstellen.
- 1.
- ein Prüfungsfach mit weniger als 30 Punkten bewertet worden ist oder
- 2.
- nach durchgeführter Ergänzungsprüfung zwei Prüfungsfächer jeweils mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 41 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR269300002
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2a84d81b542ea10b7aaceb209fcec7c41d44ca29a121a9b5f090f090cb5b299d