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InsoGeldFestV 2022

§ 1Umlagesatz

Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2022

Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2022 beträgt 0,09 Prozent.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR523000021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 523eb95bead048d1fd020684b061d5b7a6a57e87f789c12e253f73e7628d6818

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