InSiFPrV
Anlage 2(zu § 11) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
- 1.
- Benennung des Prüfungsbereichs,
- 2.
- Bewertung der schriftlichen Prüfung,
- 3.
- zur mündlichen Prüfung die Benennung des Themas der Präsentation und deren Bewertung,
- 4.
- zur mündlichen Prüfung die Bewertung des Fachgesprächs,
- 5.
- Bewertung der mündlichen Prüfung,
- 6.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 7.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 8.
- die Gesamtnote in Worten,
- 9.
- Befreiungen nach § 10.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1280C0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c50859ad51b51b3e3309cd05b9f27cfb3bdc3210048c234259096ffe89d3d43