InfoElekAusbV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker und zur Informationselektronikerin
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1.8.2021 +++)
Die V wurde als Artikel 2 der V v. 30.3.2021 I 662 vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung
und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für
Berufsbildung beschlossen. Sie ist gem. Art. 7 Satz 1 dieser V am 1.8.2021 in
Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR067400021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1f619cce60d9c07fd0e3ad07690ba5ea51360c355c16d7f69118549a3e9bf148