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IndMetErprobV

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt mit Ausnahme von § 3 Abs. 2 am 31.7.2007 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR157500004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 879c41e6dce625586831b6a023998395fbb13c84219b4cf97c44c2f8b0182f56

XML-Quelle beim Herausgeber

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