IndFachwirtPrV 2010
Anlage 2(zu § 9) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
- 1.
- zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
- a)
- Benennung und Bewertung dieser Teilprüfung in Punkten und als Note sowie
- b)
- Benennung und Bewertung der vier Qualifikationsbereiche dieser Teilprüfung mit Punkten,
- 2.
- zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- a)
- Benennung dieser Teilprüfung,
- b)
- Benennung und Bewertung der schriftlichen Prüfung dieser Teilprüfung als Note,
- c)
- Benennung der fünf Handlungsbereiche sowie
- d)
- Benennung und zusammengefasste Bewertung des situationsbezogenen Fachgesprächs mit Präsentation in Punkten und als Note,
- 3.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 4.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 5.
- die Gesamtnote in Worten,
- 6.
- Befreiungen nach § 6,
- 7.
- Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 11 Absatz 2 Satz 1.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 51 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR083300010
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0755c916b9d61d560982ebb2bc19d238ebaab36f393dc7b9de72ea8f63cbec35