ImmoFachwPrV
Anlage 2(zu § 8) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
- 1.
- zur Prüfung
- a)
- Benennung und Bewertung der schriftlichen Teilprüfungen,
- b)
- Benennung und Bewertung und Note der schriftlichen Prüfung,
- c)
- Benennung, zusammengefasste Bewertung und Note des Fachgesprächs mit Präsentation,
- 2.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 3.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 4.
- die Gesamtnote in Worten,
- 5.
- Befreiungen nach § 5,
- 6.
- Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 10.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 41 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR011700008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e0d77e56cf2e25969583f11e91b6990639fed8639ef3f9aa5a9c332b733af07a