Zum Gesetzesinhalt

HZvNG

Art 24Neubekanntmachung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Gesetz zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in der vom 1. Juli 2002 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR216700002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 19434ac17eaaeca7d465734c496a162055e65d40c4ca35ddc0dbe9aa54d67877

XML-Quelle beim Herausgeber