HwO
§ 55
Gesetz zur Ordnung des Handwerks
- 1.
- den Namen, den Sitz und den Bezirk der Handwerksinnung sowie die Handwerke, für welche die Handwerksinnung errichtet ist,
- 2.
- die Aufgaben der Handwerksinnung,
- 3.
- den Eintritt, den Austritt und den Ausschluß der Mitglieder,
- 4.
- die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge,
- 5.
- die Einberufung der Innungsversammlung, das Stimmrecht in ihr und die Art der Beschlußfassung,
- 6.
- die Bildung des Vorstands,
- 7.
- die Bildung des Gesellenausschusses,
- 8.
- die Beurkundung der Beschlüsse der Innungsversammlung und des Vorstands,
- 9.
- die Aufstellung des Haushaltsplans sowie die Aufstellung und Prüfung der Jahresrechnung,
- 10.
- die Voraussetzungen für die Änderung der Satzung und für die Auflösung der Handwerksinnung sowie den Erlaß und die Änderung der Nebensatzungen,
- 11.
- die Verwendung des bei der Auflösung der Handwerksinnung verbleibenden Vermögens.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 24.9.1998 I 3074; 2006, 2095;
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 20.7.2026 I Nr. 215
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR014110953
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 04db52dcbc4a1255e6ad1b6c045b9c8150aa1a3b69f34cbf2badd81e622f8753