HwO
§ 1
Gesetz zur Ordnung des Handwerks
- 1.
- in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können,
- 2.
- zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder
- 3.
- nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 24.9.1998 I 3074; 2006, 2095;
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 20.7.2026 I Nr. 215
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR014110953
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 04db52dcbc4a1255e6ad1b6c045b9c8150aa1a3b69f34cbf2badd81e622f8753
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (7)
- § 1 HwOuaÜG
„… ng nur zur Ermöglichung der zu diesem Gewerbe gehörenden Tätigkeiten ausüben, mit der Maßgabe, dass § 1 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung insoweit nicht anzuwenden ist. (5) Das Gewerbe Nummer 19 Informationstechniker der Anlage A zur Handwerksordnung umfass …“
- § 3 HwOuaÜG
„… pflichtiges Handwerk auszuüben, kann hierbei auch Arbeiten in zulassungspflichtigen Handwerken nach § 1 Abs. 1 der Handwerksordnung ausüben, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlic …“
- § 2 GSA FleischGeltungsbereich
„… chaft, die in der Regel nicht mehr als 49 Personen tätig werden lassen und 1. ihre Tätigkeiten nach § 1 Absatz 2 der Handwerksordnung handwerksmäßig betreiben und in die Handwerksrolle des zulassungspflichtigen Handwerks oder in das Verzeichnis des zula …“
- § 2 SchfHwGSchornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen
„… en Schornsteinfegerarbeiten sind wesentliche Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Handwerksordnung. Die Durchführung dieser Arbeiten darf nur durch Betriebe erfolgen, die 1. mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Hand …“
- § 1 SchwarzArbGZweck des Gesetzes
„… dwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung). Schwarzarbeit leistet auch, wer vortäuscht, eine Dienst- oder Werkleistung zu erbringen oder ausführen zu lassen, und …“
- § 8 SchwarzArbGBußgeldvorschriften
„… dwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung) und Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt oder 2. Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfa …“
- § 5 StatRegG
„… s zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes, 4. für Handwerksbetriebe gemäß § 1 der Handwerksordnung: Eintragungsgrund nach den §§ 7 und 119 der Handwerksordnung, 5. Zeitpunkt der Löschung in der Handwerksrolle oder in d …“