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Inhaltsübersicht

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung

§  1Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
§  2Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§  3Teile des Fortbildungsabschlusses
§  4Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
§  5Handlungsbereiche der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
§  6Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern“
§  7Handlungsbereich „Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten“
§  8Handlungsbereich „Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten“
§  9Handlungsbereich „Personalwesen gestalten und Personal führen
§ 10Handlungsbereich „Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren“
§ 11Gliederung der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
§ 12Schriftliche Prüfung
§ 13Mündliche Prüfung
§ 14Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 15Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 16Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 17Zeugnisse
§ 18Wiederholen der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
§ 19Übergangsvorschriften
§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2Zeugnisinhalte
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 7110-20-9 v. 1.3.2016 I 331 (HandwFWFortbPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR294500020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f78fd8071a4ba73d52fa0fb3f300c1bb8b1c927ab1e223b1078ce52f032f0c37

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