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HufBeschlV

Inhaltsübersicht

Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen

Abschnitt 1
Staatliche Anerkennung
§ 1Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied/Staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiedin
§ 2Staatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied/Staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin
§ 3Staatlich anerkannte Hufbeschlagschule
 
Abschnitt 2
Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge
§ 4Ziel der Prüfung
§ 5Zulassung zur Prüfung
§ 6Einführungslehrgang
§ 7Praktische Tätigkeit
§ 8Vorbereitungslehrgang
§ 9Prüfungsteile
§ 10Praktischer Teil der Prüfung
§ 11Theoretischer Teil der Prüfung
§ 12Prüfungsausschuss
§ 13Prüfungsverfahren
§ 14Bewerten und Bestehen der Prüfung
§ 15Wiederholung der Prüfung
 
Abschnitt 3
Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin
§ 16Ziel der Prüfung
§ 17Zulassung zur Prüfung
§ 18Prüfung
§ 19Prüfungsausschuss
§ 20Prüfungsverfahren
§ 21Bewerten und Bestehen der Prüfung
§ 22Wiederholung der Prüfung
 
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 23Übergangsvorschriften
§ 24Inkrafttreten
 
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1)
Anlage 3 (zu § 3)
Anlage 4 (zu § 14 Abs. 1 und § 21 Abs. 1)
Anlage 5 (zu § 14 Abs. 4)
Anlage 6 (zu § 21 Abs. 4)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR320500006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d6681a579f30ba033b3b136d0473b90947db60eeff7ca984f5859f5610dc0e1d

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