HufBeschl-AnerkennV
Anlage 2(zu § 2 Absatz 3) Der Prüfung gemäß Abschnitt 3 der Hufbeschlagverordnung (Hufbeschlaglehrschmied/Hufbeschlaglehrschmiedin) gleichgestellte außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes sowie im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse
| Land | Prüfungszeugnisse mit der Bezeichnung des Abschlusses |
| Großbritannien und Nordirland | Zeugnis der Worshipful Company of Farriers (WCF) mit der Abschlussbezeichnung:
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| Niederlande | Zeugnisse der
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| Schweiz | Zeugnis (eidgenössisches Diplom) der schweizerischen Metallunion mit der Abschlussbezeichnung:
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Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR048500009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f6e31c43814c777a5b4318b056692bbd0914022e8c92337f436ec4b15085dd41