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HtDBwVWehrtechnikVDV

§ 16Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis“

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Den Referendarinnen und Referendaren werden die Rechts- und Verwaltungskenntnisse vermittelt, die für die spätere Aufgabenwahrnehmung, insbesondere in Projektleitungen mit einer Vielzahl von Schnittstellen zum nichttechnischen Bereich, erforderlich sind. Einzelheiten regelt der Lehrplan.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 13 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR036600010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6366b730e53938217ecedc6d307f435ca76c4b8493ad6cc6818670a754de3c72

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