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2. HStruktG

Art 4 Gesetz zu Art 131 des Grundgesetzes

Zweites Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 14. G v. 29.6.1998 I 1666, 3128

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015239981

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1f54dc25d349223e0047e885f9c4d1d4b578cbe33ff5589c187c3575796a61f4

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