HStruktG
Art 2 Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Bundesrechts in Bund und Ländern
Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 81 G v. 5.2.2009 I 160
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR030919975
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fc8a8c0725a05c119b434fb4c3c68953789ae38f0a55b2cd537a5a984eeea8d1