Zum Gesetzesinhalt

HHGSchäV

Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0800A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dd5386129d2e5318f0d9844866e731b12d83e006994c4bac3f4d43b93b242d4a

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis