HG 2026
§ 17Stelleneinsparung
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
- 1.
- die Organe der Rechtspflege,
- 2.
- die Planstellen und Stellen bei der Bundespolizei sowie beim Bundeskriminalamt,
- 3.
- die Planstellen der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten beim Deutschen Bundestag,
- 4.
- die Planstellen und Stellen bei der Zollverwaltung,
- 5.
- die Planstellen und Stellen beim Bundeszentralamt für Steuern zur Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität, maximal 280 Planstellen und Stellen,
- 6.
- die Planstellen und Stellen im Einzelplan 14,
- 7.
- die Planstellen und Stellen bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,
- 8.
- die Planstellen und Stellen beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
- 9.
- die Planstellen und Stellen beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, maximal 330 Planstellen und Stellen,
- 10.
- die Planstellen und Stellen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,
- 11.
- die Planstellen und Stellen bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich,
- 12.
- die Planstellen und Stellen bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für sicherheitsbezogene Aufgaben zum Schutz der regulierten Netzsektoren, maximal 620 Planstellen und Stellen,
- 13.
- die Planstellen und Stellen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Exportkontrolle, maximal 263 Planstellen und Stellen,
- 14.
- die Planstellen und Stellen beim Bundesamt für Justiz mit Sicherheitsrelevanz, maximal 250 Planstellen und Stellen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1570A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e1a78cc70230e8381b105b4e9609153f53d76b179e1ce2a3244eba3d7ab8c230