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HfreqBetrGen

§ 2

Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten

Für den Betrieb der in § 1 genannten Stromumformungsgeräte ist so lange keine einzelne Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten erforderlich, wie die im folgenden § 3 genannten Auflagen eingehalten werden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR513810969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 92f4ff2de471c23c5dee8e2c675cdc60a0b18e9ba7816ee75afb91ee656806fd

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