HeimMindBauV
§ 32Ordnungswidrigkeiten
- 1.
- die Mindestanforderungen an die Wohnplätze nach § 2, § 14 Abs. 1 oder 3 oder § 19 Abs. 1 oder 2 oder die Mindestanforderungen an die Pflegeplätze nach den §§ 2 oder 23 Abs. 1 nicht erfüllt sind,
- 2.
- Rufanlagen nach § 7 oder Fernsprecher nach § 8 nicht vorhanden sind,
- 3.
- die Wohn-, Schlaf- oder Sanitärräume entgegen § 9 Abs. 1 im Notfall nicht von außen zugänglich sind,
- 4.
- die Funktions- und Zubehörräume oder sanitären Anlagen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 oder 4, § 18 Abs. 1 oder 2, § 21, § 22, § 24 Abs. 1 oder § 27 Abs. 1 bis 3 nicht vorhanden sind,
- 5.
- die Gemeinschaftsräume nach § 16 Abs. 1, § 20 Abs. 1 oder § 25 Satz 1 nicht vorhanden sind,
- 6.
- die Therapieräume nach § 17 oder § 26 nicht vorhanden sind.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.5.1983 I 550
Stand: geändert durch Art. 5 V v. 25.11.2003 I 2346
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001890978
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 90d029cde8c9c6cd6793113cc7eeadc307c19d26934bd605a77a581100fa8505