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HeimGÄndG 1

Art 5Inkrafttreten

Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007580990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ba00228c7ce88af73dc395d07ed52c1541df364d262d1248b209231694001480

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