HdlDlStatG
§ 10Hilfsmerkmale
Gesetz über die Statistik im Handels- und Dienstleistungsbereich
- 1.
- Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
- 2.
- Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen,
- 3.
- für die konjunkturstatistischen Erhebungen, mit Ausnahme der Erhebungseinheiten der Wirtschaftszweige der Abteilung 47 in Abschnitt G und des Abschnitts I, zusätzlich Steuernummer der Erhebungseinheit und des Organträgers der Erhebungseinheit, bei Änderungen auch die bisherige Steuernummer.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 22.12.2025 I Nr. 354
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR026610021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dce5571aedc61f686023057ce8176fb71230a4520345066ebd8ae3779597ddd7