Zum Gesetzesinhalt

HdGStiftG

§ 15Freier Eintritt, Gebühren

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"

(1) Der Eintritt in das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist frei.
(2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
(3) Das Nähere regelt die Satzung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 16.7.2021 I 3014

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR102940990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9ee3c1d70192355b80e18354189d1b3ecd91e2459cbfcb118a78b9f479870bb2

XML-Quelle beim Herausgeber