HAG
§ 33Durchführungsvorschriften
- a)
- das Verfahren bei der Gleichstellung (§ 1 Abs. 2 bis 5);
- b)
- die Errichtung von Heimarbeitsausschüssen und von Entgeltausschüssen für fremde Hilfskräfte der Heimarbeit und das Verfahren vor ihnen (§§ 4, 5, 11, 18 bis 22);
- c)
- Form, Inhalt und Einsendung der Listen und der Anzeige bei erstmaliger Ausgabe von Heimarbeit (§§ 6 und 7);
- d)
- Form, Inhalt, Ausgabe und Aufbewahrung von Entgeltbelegen (§ 9).
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 51 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001910951
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9eca58a8e71e2f334f82431debae5a5b99176e86e07c91ced155c174136a7eda