Zum Gesetzesinhalt

HafenSchAusbV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2006 +++)

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020600006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1276cbd0e230fd7fa95c9f1aec11d6e51f2d0d4c41e546dc1434acc3c620ffd3

XML-Quelle beim Herausgeber