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HADVDV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 25.3.2025 +++)


Die V wurde als Artikel 4 der V v. 18.3.2025 I Nr. 92 vom Auswärtigen Amt beschlossen. Sie ist gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 dieser V am 25.3.2025 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-7-6-4 v. 15.6.2004 I 1088 (LAP-hADV 2004)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR05C0E0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9d78916911b25ee6a912d4461605021c6469df8ffa6ac1de8ead3a53597594c2

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