HöfeVfO
§ 6Hofvermerk
Verfahrensordnung für Höfesachen
- "Hof gemäß der Höfeordnung. Eingetragen am ..."
- "Ehegattenhof gemäß der Höfeordnung. Eingetragen am ..."
- "Dieser Grundbesitz bildet mit dem im Grundbuch von ... Bd. ... Bl. ... eingetragenen Grundbesitz einen Ehegattenhof gemäß der Höfeordnung. Eingetragen am ..."
- "Zum Hof gehört der im Grundbuch von ... Bd. ... Bl. ... eingetragene Miteigentumsanteil. Eingetragen am ..."
- "Der Miteigentumsanteil des ... gehört zu dem im Grundbuch von ... Bd. ... Bl. ... eingetragenen Hof. Eingetragen am ..."
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 4.12.2024 I Nr. 395
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008850976
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 17a301dcf7c2556c2e566f3a9db515577b206d0b27f8541c40079d719bf73bf8