GVV
Anhang
Verordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz
zur Einhaltung der Gebietsvorgaben
anhand eingereichter Dokumentationen oder konkreter Beschreibungen
| Erläuterung | |
| Gebietsvorgabe 1 | Erläuterung: Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt. Referenzen:
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| Gebietsvorgabe 2 | Erläuterung: Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt. Referenzen:
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| Gebietsvorgabe 3 | Erläuterung: Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt. Referenzen:
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| Gebietsvorgabe 4 | Erläuterung: Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt. Referenzen:
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Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.10.2025 I Nr. 244
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR608600018
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4d992e31ecc5bfcea60c9f8bea734f0464cea220f198141e5ed1f56ad7b68593